Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung
Ministerien
Für Betriebe und Anlagen, die der Bergaufsicht unterliegen, ist in Bayern das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWI) zuständiges Ressort für den Vollzug des Sprengstoffrechts. Für alle sonstigen, nicht der Bergaufsicht unterliegenden Bereiche ist das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) zuständig.
Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen
Die Gewerbeaufsichtsämter sind zuständig für das gewerbliche Spreng- und Feuerwerkswesen. Sie erteilen im gewerblichen Bereich die Erlaubnisse, stellen Befähigungsscheine aus und genehmigen Sprengstoffläger. Des Weiteren überprüft die Bayerische Gewerbeaufsicht die Betriebe und Personen, die Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen haben, ob die nötigen Qualifikationen der Beschäftigten vorliegen, geeignete Sprengstoffläger vorhanden sind und der Umgang sachgerecht und bestimmungsgemäß erfolgt.
Kreisverwaltungsbehörden
Die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte und Große Kreisstädte) sind zuständig für die Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen und die Erteilung von Erlaubnissen im Privatbereich zum Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver zum
- Böllerschießen,
- Vorderladerschießen und
- Laden und Wiederladen von Patronenhülsen.
Bergbehörden
Im Zuständigkeitsbereich der Bergaufsicht erfolgt der Vollzug der Anforderungen des Sprengstoffrechts durch die Bergämter.
Zoll und Polizei
Die Einfuhr (aus einem Drittstaat, z. B. Schweiz), das Verbringen (außerbetrieblicher Transport innerhalb der EU) sowie die Durchfuhr (von und nach einem Drittstaat durch die EU) von explosionsgefährlichen Stoffen wird u. a. vom Zoll und der Bundespolizei überwacht. Weiterhin ist die Polizei zuständig bei Vorgängen, die Zwangsmittel des Polizeirechts erfordern, wie z. B. der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerk durch Privatpersonen oder wenn explosionsgefährliche Stoffe gestohlen wurden.
Weiterführende Informationen
- Kontaktadressen der Bayerischen Gewerbeaufsicht
- Kontaktadressen der Kreisverwaltungsbehörden - Verwaltungsservice Bayern
- Bergamt Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
- Bergamt Nordbayern bei der Regierung von Oberfranken
- Staatlich anerkannte Lehrgangsträger nach 1. SprengV - Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik
- Deutsches Netzwerk für Sicherheit & Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA))
- Amtliche Mitteilungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung)