Gefahrstoffe am Arbeitsplatz
Beschäftigte, die bei ihrer Tätigkeiten mit Gefahrstoffen arbeiten oder ihnen ausgesetzt sind, sind besonders zu schützen. Ein sorgloser Umgang mit diesen Stoffen kann die Gesundheit der Beschäftigten in vielfältiger Form schädigen.
Definition von Gefahrstoff
Als Gefahrstoff wird jeder Stoff bezeichnet, der für die Beschäftigten ein Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko darstellt, egal ob fest, flüssig oder gasförmig. Dabei wird auch nicht unterschieden, ob mit dem Gefahrstoff gezielt gearbeitet wird oder ob er durch die Tätigkeit als unerwünschter Stoff entsteht, wie krebserzeugende Dieselmotoremissionen oder gesundheitsgefährdende Schweißrauche.
Beschäftigte präventiv schützen
Unser Ziel ist es, die verantwortlichen Personen hinsichtlich der Gefährdungen solcher Tätigkeiten zu informieren, damit sie ihre Beschäftigten präventiv schützen können. Die bestmögliche Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten sind unser Ziel. Die gesetzlichen Regelungen müssen praktikabel und wirtschaftlich tragbar sein. Ein besonderes Augenmerk ist auf die Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen zu richten. Für solche Stoffe können in der Regel keine gesundheitsbasierten Grenzwerte abgeleitet werden. Aufmerksam verfolgen wir daher die Entwicklungen zum Risikoakzeptanzkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen.
Gewerbeaufsicht überwacht die Einhaltung der Arbeitsschutzmechanismen
Die Bayerische Gewerbeaufsicht an den jeweiligen Regierungen überwacht die Einhaltung der Arbeitschutzmaßnahmen hinsichtlich der Gefährdung durch Gefahrstoffe und wird dabei vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unterstützt.
Weiterführende Informationen
- Merkblatt: Umgang mit Asbestzementkanälen und Asbestzementleitungen (pdf)
- Gefahrstoffverordnung -- Rechtstext
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu Gefahrstoffen
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zu Biostoffen
- LASI Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung LV 45
- Stofflicher Arbeitsschutz – Informationen des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – baua – zu Gefahrstoffen