Allgemeine Informationen zu Medizinprodukten
Zu den Medizinprodukten gehören nach Medizinproduktegesetz (MPG) Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Stoffe und Software, die beim Menschen folgendermaßen angewendet werden:
- zur Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten,
- zur Erkennung, Überwachung, Behandlung, Linderung oder Kompensierung von Verletzungen oder Behinderungen,
- zur Untersuchung, der Ersetzung oder der Veränderung des anatomischen Aufbaus
- oder eines physiologischen Vorgangs oder
- zur Empfängnisregelung
Sie dürfen nur von Personen angewendet werden, die über die dafür erforderlichen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen verfügen. Anwender von Medizinprodukten müssen anhand der Gebrauchsanweisung in die sachgerechte Handhabung eingewiesen worden sein.