Optische Strahlung - Biologische Wirkungen von UV-Strahlung
Ultraviolette Strahlung ist eine elektromagnetische Strahlung im Wellenlängenbereich von 100 nm – 400 nm, die auf unseren Körper, insbesondere auf unsere Haut und unsere Augen einwirkt. Für das menschliche Auge ist UV-Strahlung unsichtbar.
Aufgrund unterschiedlicher physiologischer und photochemischer Wirkungen wird zwischen UV-A, UV-B und UV-C – Strahlung unterschieden. Die UV-A-Strahlung mit längeren Wellenlängen (315 nm-400 nm) dringt tiefer in die Haut und in die Augen ein als UV-B und UV-C-Strahlung mit kürzeren Wellenlängen.
Wirkungen von UV-Strahlung sind:
- Sonnenbrand (Erythem)
- DNA-Schäden, evtl. Entstehung von Krebszellen
- Fotoallergische oder fototoxische Reaktionen z. B. durch Inhaltsstoffe von Kosmetika
- Vitamin D-Bildung (nur bei UV-B-Strahlung)
- Sonnenbrände in der Kindheit erhöhen Hautkrebsrisiko (Nutzungsverbot für Minderjährige)
- Haut- und Augenschädigungen (evtl. Haut- und Augenkrebs)
- Vorzeitige Hautalterung
Solarien sind gewerbliche Betriebe, in denen UV-Bestrahlungsgeräte mit künstlichen UV-Lampen betrieben werden, vorwiegend zu kosmetischen Zwecken. Trotz einiger positiver Wirkungen der UV-Strahlung auf die Gesundheit – künstlich durch Solarien oder natürlich durch die Sonne - erhöht sich durch UV-Strahlung das Risiko für Hautkrebs und möglicherweise auch für Augenkrebs. Daher soll auch während der Benutzung von Sonnenbänken ein Augenschutz getragen werden. Personen mit bekannten Risikofaktoren für Hautkrebs sollten sich nicht zusätzlich zu der natürlichen UV-Strahlung der künstlichen UV-Strahlung aussetzen. Dazu gehören Personen mit einem empfindlichen Hauttyp, Sommersprossen, unregelmäßigen oder zahlreichen Leberflecken sowie familiärem Auftreten von Melanomen. Um diese gesundheitlichen Risiken beim Solarienbesuch zu verringern, wurde die UV-Schutzverordnung (UVSV) erlassen; sie beruht auf dem Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG). Da bei der Nutzung eines Solariums in der Jugend das Hautkrebsrisiko stark erhöht ist, besteht gesetzlich das Nutzungsverbot für Minderjährige.
Die Bayerische Gewerbeaufsicht hat keinen Einfluss darauf, wenn Sie sich z. B. der Mittagssonne im Sommer im Schwimmbad ohne Schutz aussetzen, aber sie sorgt für die Einhaltung der Vorschriften der UV-Schutzverordnung zur künstlichen UV-Strahlung in Solarien.
Anforderungen an den Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten
Die UV-Bestrahlungsgeräte dürfen die erythemwirksame Bestrahlungsstärke von 0,3 W/m² für 250 – 400 nm Wellenlänge sowie die Gesamtbestrahlungsstäke von 0,003 W/m² für 200 -280 nm Wellenlänge nicht überschreiten. Das entspricht einer Strahlungsintensität der Mittagssonne am Äquator und einem UV-Index von 12, bei dem ein Sonnenschutz notwendig ist.
Der UV-Index (UVI) gibt die sonnenbrandwirksame solare Bestrahlungsstärke an. Im deutschen Raum sind in den Monaten Mai bis August mittags UV-Indizes zwischen 5 und 8 üblich.
Der erforderliche Mindestabstand zur bestrahlten Person muss durch eine Markierung oder eine bauliche Maßnahme gewährleistet sein. Es muss eine für die Nutzer leicht erreichbare Notabschaltung am UV-Bestrahlungsgerät vorhanden sein. Für Erstbestrahlung, Zwangsabschaltung, Dosierungsschritte sind bestimmte Zeitangaben von Seiten des UV-Bestrahlungsgerätes einzuhalten. Die UV-Bestrahlungsgeräte sind gemäß den Herstellerangaben durch fachkundiges Personal zu warten und zu prüfen.
Einsatz, Aufgaben und Qualifikation des Fachpersonals
Während der Betriebszeiten der UV-Bestrahlungsgeräte muss mindestens eine qualifizierte Fachkraft für den Kontakt mit den Nutzerinnen und Nutzern und der Überprüfung der UV-Bestrahlungsgeräte anwesend sein. Sie muss an einer Schulung bei einem akkreditierten Schulungsträger teilgenommen haben und alle 5 Jahre eine Fortbildung besuchen. Das Fachpersonal soll die Nutzerinnen und Nutzer zu Beginn einer Bestrahlungsserie in die sichere Bedienung der UV-Bestrahlungsgeräte einweisen, UV-Schutzbrillen, eine Hauttypbestimmung und die Erstellung eines Dosierungsplanes anbieten.
Akkreditierte Schulungsträger für Schulungen nach UVSV sind z. B.
- die BSA-Akademie bundesweit und
- der Deutsche Saunabund e. V. Bielefeld
- die APV-Zertifizierungs GmbH
Informationspflichten des Betreibers eines UV-Bestrahlungsgerätes
Im Eingangsbereich des Solariums ist ein Hinweis „Benutzung von Solarien für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verboten“, im Geschäftsraum „Kundeninformationen“, in der Kabine Benutzerhinweise und auf dem Bestrahlungsgerät „Warn- und Hinweisschilder“ anzubringen.
Dokumentationspflichten
Für jedes UV-Bestrahlungsgerät ist ein Geräte- und Betriebsbuch zu führen und mindestens 3 Jahre nach der letzten Nutzung des Gerätes aufzubewahren, die Bestimmung des Hauttyps und der erstellte Dosierungsplan sind 6 Monate nach ihrer Erstellung aufzubewahren.
Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung
Zuständig für den Vollzug den UV-Schutzverordnung i. V. m. dem Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) sind in Bayern die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen. Diese stehen für Fragen gerne zur Verfügung.
Das BfS arbeitet für die Sicherheit und den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch ionisierende und nichtionisierende Strahlung.
Weiterführende Informationen
- Merkblatt zur Schwerpunkt-Aktion 2018 Stichwort Solarien: Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher UV-Strahlung bei der Anwendung am Menschen (PDF)
- Merkblatt Stichwort Solarien: Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher UV-Strahlung bei der Anwendung am Menschen
- Deutsche Saunabund e. V. Bielefeld - Anforderungen der UV-Schutz-Verordnung
- Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)
- Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (UVSV) - Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (NiSG) - Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Merkblatt Allgemeine Informationen zur Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV)(PDF)
- APV-Zertifizierungs GmbH - Schulungen und Prüfungen für Fachkräfte nach UV-Schutzverordnung
- BSA-Akademie bundesweit – Prävention, Fitness, Gesundheit