Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung
Für die Umsetzung des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) sowie der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sind in Bayern gemäß der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) für den Bereich Röntgenstrahlung, bis auf wenige Ausnahmen1 die Gewerbeaufsichtsämter der Regierungen zuständig, doch übernehmen auch das Landesamt für Umwelt, das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, die ärztliche und zahnärztliche Stelle, die Ärztekammer, Zahnärztekammer und Tierärztekammer sowie das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz verschiedene Aufgaben zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Strahlenschutzes im Freistaat Bayern.
Gewerbeaufsichtsämter der Regierungen
Die bayerischen Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen haben ihren Sitz in München (Oberbayern), Augsburg (Schwaben), Landshut (Niederbayern), Nürnberg (Mittelfranken), Regensburg (Oberpfalz), Coburg (Oberfranken) und Würzburg (Unterfranken).
Sie sind zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zum Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens prüfen sie die allgemeinen und - soweit einschlägig - die für bestimmte Anwendungsbereiche bestehenden besonderen organisatorischen, personellen und technischen Voraussetzungen. Darüber hinaus führen sie auch Besichtigungen an den Betriebsorten durch.
Seit 01.04.2021 ist für ganz Bayern das Kompetenzzentrum Röntgen beim Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken für folgende Aufgaben zuständig:
- Genehmigungen Teleradiologie
- Genehmigung Früherkennungsuntersuchungen (Mammographie-Screening)
- Bescheinigung der Fachkunde nach der Fachkunderichtlinie Technik
- Anzeige von Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern
- Anzeige der Beschäftigung im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern
- Zulassung von E-Learning-Angeboten
Weitere Stellen
Das Landesamt für Umwelt (LfU) überprüft und bescheinigt die Fachkunde im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten (MPE), bestimmt Sachverständige, erkennt Strahlenschutzkurse (Technik) an und ist zuständig für die Registrierung von Strahlenpässen sowie zur Bestimmung von Messstellen.
Das Landesamt für Umwelt ist für folgende Röntgeneinrichtungen zuständig: Diagnostische Röntgeneinrichtungen, die zusammen mit genehmigungspflichtigen radioaktiven Stoffen oder Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung in kombinierten Untersuchungsverfahren Anwendung am Menschen finden oder ausschließlich zu strahlentherapeutischen oder nuklearmedizinischen Zwecken eingesetzt werden und solche diagnostische Röntgeneinrichtungen, die nur vor oder nach einem kombinierten Untersuchungsverfahren zu einer Vor- oder Nachuntersuchung genutzt werden (z. B. Planungs-CT), wenn deren Betrieb ausschließlich zu diesem Zweck stattfindet.
Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ermächtigt Ärzte zur Untersuchung strahlenexponierter Personen.
Die ärztlichen Stellen und die zahnärztliche Stelle sind für die Überwachung der Qualitätssicherungsmaßnahmen zuständig. Sie sind befugt sämtliche Unterlagen beim Strahlenschutzverantwortlichen anzufordern die sie zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen.
Die Ärzte-, Zahnärzte- und Tierärztekammern sind, entsprechend ihres jeweiligen Aufgabenbereiches, für folgende Aufgaben zuständig:
Anerkennung von Strahlenschutzkursen und Fortbildungsmaßnahmen sowie Prüfung und Bescheinigung der erforderlichen Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) als oberste Strahlenschutzbehörde Bayerns stellt auf Anfrage fest, dass im Rahmen staatlicher Ausbildungen die erforderliche Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz erworben werden und stellt das Bedürfnis im Hinblick auf die Patientenversorgung im Zusammenhang mit der Teleradiologie fest.