Marktüberwachung - Internethandel mit Chemikalien
Die Bayerische Gewerbeaufsicht setzt sich seit 2004 im Rahmen einer länder-übergreifenden Kooperation erfolgreich für den Verbraucherschutz im Internethandel ein. Im Rahmen der stofflichen Marktüberwachung stehen verbotene oder unzulässige Chemikalien und chemische Produkte im Fokus. Das Schritthalten mit der Technik und Form des Internethandels, der steigenden Produktvielfalt und dem Handelsvolumen erfordert eine kontinuierliche Fortentwicklung der behördlichen Überwachungsstrategien und Methoden.
Was wird kontrolliert?
Schwerpunkte der Kontrollen bilden:
- Stoffverbote oder beschränkte Stoffe in Produkten, wie z.B. Asbest, Benzol, ozonschichtschädigende Stoffe (Halone) und fluorierte Treibhausgase
- Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen
- Werbevorschriften, z.B. Verbot einer verharmlosenden Werbung
- Abgabevorschriften, z.B. Verbot der Abgabe bestimmter Stoffe an Privatpersonen
Wer kontrolliert?
Unter dem Vorsitz Bayerns (Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken) teilen sich Behörden aus mehreren Bundesländern im Rahmen eines Projekts der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) die Kontrollaufgaben bundesweit auf;
Prinzip: „Einer für alle“; hohe Effizienz der Kontrollen, keine Parallelarbeit der Landesbehörden; Musterbeispiel für effizienten Einsatz von Ressourcen und zukunftsweisendes Verwaltungshandeln.
Wie wird kontrolliert?
Die Behörden suchen nach Angeboten unzulässiger Produkte und unterbinden diese. Kontrolliert werden Angebote bei Internetauktionshäusern und -shops wie z.B. Ebay und Amazon. Meist folgt eine Aufklärung des Anbieters über die Rechtslage. Bei gravierenden Verstößen treffen die örtlich zu-ständigen Behörden weitere Sanktionsmaßnahmen.
Wie viele Kontrollen finden statt?
Jährlich werden über 3.000 unzulässige Angebote gefunden und bearbeitet.
Welche Bundesländer sind beteiligt?
Bayern, Baden-Württemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
Wie arbeiten die Behörden zusammen?
Aktuelle Entwicklungen werden beobachtet und daraus Überwachungsschwerpunkte abgeleitet und priorisiert. Die Kontrollaufgaben werden auf die an dem Projekt beteiligten Behörden aufgeteilt. Diese suchen dann bundesweit nach relevanten Angeboten. Der Vorsitz des Projekts und die Koordination erfolgt durch das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken. Im Rahmen von europäischen Vollzugsprojekten erfolgte zudem eine Kooperation und Austausch mit Behörden anderer Mitgliedstaaten.
Haben die Kontrollen Erfolg?
Ja! Angebote beanstandeter Produktgruppen, wie z. B. asbesthaltige Öfen, werden nach kurzer Zeit deutlich seltener aufgefunden. Hierzu trägt auch die Schärfung des Problembewusstseins der Betreiber der Plattformen bei, die Kooperationsbereitschaft ist allgemein gut. Aber: Das Volumen der im Internet angebotenen Waren nimmt weiter zu und es tauchen neue unzulässige und gefährliche Produkte auf. Manche Anbieter reagieren auf Kontrollen auch mit Umgehungsstrategien denen es zu begegnen gilt.
Fazit
Der Internethandel mit Produkten birgt weiterhin große Herausforderungen für den Verbraucherschutz: Virtuelles Angebot, Schnelllebigkeit, eingeschränkte behördliche Zugriffsmöglichkeiten. Die Behörden sind weiter stark gefordert, Präsenz zu zeigen, neuen Entwicklungen Rechnung zu tragen und Handel im Internet sicher zu machen.