PRODUKTANFORDERUNGEN
Produkte müssen verschiedensten Sicherheitsstandards genügen, wenn sie in Europa verkauft und betrieben werden sollen.
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Produkte müssen verschiedensten Sicherheitsstandards genügen, wenn sie in Europa verkauft und betrieben werden sollen.
Bei Produkten, aus sogenannten Drittstaaten, überprüft der Zoll die Einhaltung der in der Europäischen Union geltenden Produktsicherheitsvorschriften.
Die Marktüberwachung wird in Bayern von den Gewerbeaufsichtsämtern bei den Regierungen wahrgenommen.
Der Hersteller eines Produktes ist gemäß § 6 des ProdSG dazu verpflichtet, ein Sicherheitsrisiko durch ein von ihm auf den Markt gebrachtes Produkt zu beseitigen.
Die Bayerische Gewerbeaufsicht beteiligt sich seit vielen Jahren am bayerischen Verbraucherinformationssystem (VIS Bayern).
ICSMS ist ein Internet unterstütztes Informations- und Kommunikationssystem zur europaweiten grenzüberschreitenden Marktüberwachung technischer Produkte.