Ausbildung zur Bayerischen Gewerbeaufsichtsbeamtin bzw. zum Bayerischen Gewerbeaufsichtsbeamten
Die Bayerische Gewerbeaufsicht ist für Arbeitsschutz, Produkt- und Chemikaliensicherheit sowie Gefahrenschutz in Bayern zuständig.
Gewerbeaufsichtsbeamtinnen und Gewerbeaufsichtsbeamte werden in Bayern bei den Gewerbeaufsichtsämtern bei den Regierungen beschäftigt. Auch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bzw. das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Integration beschäftigen Gewerbeaufsichtsbeamtinnen und –beamte.
Gliederung der Gewerbeaufsichtsverwaltung
In Bayern gibt es sieben Gewerbeaufsichtsämter, die den Bezirksregierungen angegliedert sind. Die Standorte sind
- München,
- Landshut,
- Regensburg,
- Coburg,
- Nürnberg,
- Würzburg
- und Augsburg.
Tätigkeitsbereich
Die Gewerbeaufsichtsämter in Bayern überwachen die Einhaltung der Vorschriften in den Bereichen
- Arbeitsschutz,
- Produktsicherheit,
- Chemikaliensicherheit
- und Gefahrenschutz.
Das vielseitige Aufgabenspektrum der Bayerischen Gewerbeaufsicht reicht dabei vom Bauarbeiterschutz über das Betreiben von Röntgengeräten bis hin zu sicherem Spielzeug und verteilt sich auf über 50 Rechtsgebiete.
Viele der zu vollziehenden Rechtsvorschriften lassen sich auf die Wahrung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit zurückführen und haben daher den Schutz der Gesundheit sowie die Vermeidung schwerer Schäden und Unglücksfälle zum Ziel. Gerade im Bereich der Produktsicherheit bzw. der Marktüberwachung geht es aber auch darum, das Funktionieren eines europäischen Binnenmarktes zu gewährleisten und Wettbewerbsnachteile für die heimische Wirtschaft zu vermeiden.
Die Aufgaben der Bayerischen Gewerbeaufsicht sind hoheitlicher Natur, das heißt, obwohl es zu unseren Leitgedanken gehört, gesetzliche Forderungen kooperativ durch Beratung und Überzeugungsarbeit umzusetzen, sind wir dennoch eine echte „Eingriffsverwaltung“, die – wenn notwendig – die Beachtung der Vorschriften konsequent zum Wohle der bayerischen Unternehmen, Beschäftigen, Verbraucher und der gesamten Bevölkerung durchsetzt. Die Gewerbeaufsichtsbeamtinnen und -beamte führen dazu regelmäßige Überprüfungen in den Betrieben durch.
Dies bedeutet für Ihre künftige Tätigkeit, dass Sie vor allem Freude an der Kommunikation und ein überzeugendes Auftreten mitbringen sollten.
Außendiensttätigkeit
Wenn Sie sich für die Bayerische Gewerbeaufsicht entscheiden, wartet eine sehr abwechs-lungsreiche Tätigkeit mit einem ausgewogenen Verhältnis von Innen- zu Außendienst auf Sie. Zur Überprüfung werden Sie die verschiedensten Betriebe in Ihrem Zuständigkeitsbereich (in der Regel Regierungsbezirk) besichtigen. Die Außendienste werden in der Regel mit dem eigenen Pkw durchgeführt. Zusätzlich steht in den Regierungen jeweils eine gewisse Anzahl an Dienstwägen zur Verfügung, die nach vorheriger Anmeldung ebenfalls für die Außendienste genutzt werden können.
Die Reisekosten werden dabei nach dem Bayerischen Reiskostengesetz (BayRKG) erstattet.
Anforderungsprofil
Um erfolgreich in der Bayerischen Gewerbeaufsicht arbeiten zu können, benötigen Sie gute Kommunikationsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen sowie ein ausgeprägtes Gespür für die jeweilige Situation. Ferner ist Team- und Integrationsfähigkeit, eine gute schriftliche Ausdruckfähigkeit sowie Mobilität (Innen- und Außendienst) erforderlich.
Ausbildungsvoraussetzungen
Für einen Einstieg in der vierten Qualifikationsebene:
Erfolgreicher Diplom- oder Magisterabschluss oder vergleichbare Qualifikation an einer Universität oder einen Abschluss als Master in einer für den Gewerbeaufsichtsdienst geeigneten Fachrichtung
(in der Regel technisch/naturwissenschaftlicher Studiengang) und eine mindestens zweijährige fachbezogene hauptberufliche Tätigkeit.
Für einen Einstieg in der dritten Qualifikationsebene:
Erfolgreicher Diplomabschluss an einer Fachhochschule, einen Bachelorabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss in einer für den Gewerbeaufsichtsdienst geeigneten Fachrichtung
(in der Regel technisch/naturwissenschaftlicher Studiengang) und eine mindestens zweijährige fachbezogene hauptberufliche Tätigkeit.
Für einen Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene:
Die Meisterprüfung im Handwerk, die Industriemeisterprüfung oder die Technikerprüfung an einer Fachakademie oder einer öffentlich oder staatlich anerkannten Technikerschule in einer für den Gewerbeaufsichtsdienst geeigneten Fachrichtung und eine mindestens zweijährige fachbezogene hauptberufliche Tätigkeit.
Ferner müssen Sie die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen - z.B. Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates, gesundheitliche Eignung, keine Vorstrafen etc. - erfüllen.
Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung dauert für alle Qualifikationsebenen ein Jahr und sechs Monate.
Ablauf der Ausbildung
Die Ausbildung der Bayerischen Gewerbeaufsicht gliedert sich in
- eine berufspraktische Ausbildung an den Gewerbeaufsichtsämtern bei den Regierungen
sowie - eine fachtheoretischen Ausbildung an der Akademie für Sozialverwaltung in Wasserburg am Inn
und findet im Blockmodell statt.
Das bedeutet, dass die Ausbildung an den Gewerbeaufsichtsämtern regelmäßig von Lehrgangsblöcken von circa. 3 Wochen Dauer an der Akademie unterbrochen wird. Die Unterbringung in der Akademie ist selbstverständlich kostenlos.
Während der gesamten Ausbildungsdauer von einem Jahr und sechs Monate, werden Sie mit den rechtlichen und technischen Grundlagen sowie mit der praktischen Arbeit im Überwachungsdienst der Bayerischen Gewerbeaufsicht vertraut gemacht. Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen und mündlichen Qualifikationsprüfung ab.
Die Zeit der Ausbildung erfolgt in einem Arbeitsverhältnis als Tarifbeschäftigter nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Die Vergütung erfolgt für die Dauer der Ausbildung bei einem vorgesehenen Einstieg in der
- vierten Qualifikationsebene nach Entgeltgruppe 13
- dritten Qualifikationseben nach Entgeltgruppe 10
- zweiten Qualifikationsebene nach Entgeltgruppe 8
Entwicklungsmöglichkeiten
Nach dem erfolgreichen Ablegen der Qualifikationsprüfung erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe. Die regelmäßige Probezeit dauert zwei Jahre, wobei Verkürzungen möglich sind.
Zugleich werden Sie
- bei einem Einstieg in der vierten Qualifikationsebene zur Gewerberätin bzw. zum Gewerberat in der Besoldungsgruppe A 13,
- bei einem Einstieg in der dritten Qualifikationsebene zur Technischen Oberinspektorin bzw. zum Technischen Oberinspektor in der Besoldungsgruppe A 10,
- bei einem Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene zur Technischen Obersekretärin bzw. zum Technischen Obersekretär in der Besoldungsgruppe A 7
ernannt.
Nach Bewährung in der Probezeit erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Später sind bei entsprechenden Leistungen folgende Beförderungen möglich:
Vierte Qualifikationsebene:
Beförderung zur / zum
- Gewerbeoberrätin / Gewerbeoberrat,
- Gewerbedirektorin / Gewerbedirektor als Leiterin/Leiter eines Dezernates,
- Leitende Gewerbedirektorin / Leitender Gewerbedirektor/als Leiterin/Leiter eines Gewerbeaufsichtsamtes.
Dritte Qualifikationsebene
Beförderung zur / zum
- Technischen Amtfrau / Technischen Amtmann,
- Technischen Amtsrätin / Technischen Amtsrat,
- Gewerberätin / Gewerberat,
- Gewerberätin / Gewerberat mit Amtszulage als stellvertretende Leiterin bzw. stellvertretender Leiter eines Dezernates.
Zweite Qualifikationsebene
Beförderung zur / zum
- Technischen Hauptsekretärin / Technischen Hauptsekretär,
- Technischen Inspektorin / Technischen Inspektor,
- Technischen Inspektorin / Technischen Inspektor mit Amtszulage.
Bei herausragenden Leistungen besteht für Beamtinnen und Beamte der zweiten und der dritten Qualifikationsebene die Möglichkeit einer Qualifizierung für die jeweils nächsthöhere Qualifikationsebene.
Außerdem stehen Führungspositionen und die Möglichkeit einer Verwendung in den Ministerien offen.
Bezüge
Beamte und Beamtinnen sind nicht sozialversicherungspflichtig. Vom Bruttogehalt werden lediglich die anteilige Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer einbe-halten. Ihr jetziges Bruttogehalt ist daher nicht unmittelbar mit den Bruttobezügen als Beamter oder Beamtin vergleichbar. Verheiratete Beamte und Beamtinnen sowie solche mit Kindern erhalten Familienzuschläge unterschiedlicher Stufen.
Außerdem gibt es eine jährlich einmalige Sonderzahlung in Höhe von 70 Prozent (Besoldungsgruppen A 3 – A 11 sowie Anwärterinnen und Anwärter) bzw. 65 Prozent (übrige Besoldungsgruppen) des durchschnittlichen Monatsgehalts.
Die maßgeblichen Besoldungs- und Entgelttabellen finden Sie beim Bayerischen Landesamt für Finanzen unter folgendem Link: http://www.lff.bayern.de/bezuege/besoldung/index.aspx
Beihilfe in Krankheitsfällen
In Krankheitsfällen erhalten Sie vom Staat eine Beihilfe, die in der Regel die Hälfte der entstandenen Kosten übernimmt. Für die restlichen Kosten wird eine private Krankenversicherung empfohlen.
Nähere Informationen finden Sie beim Bayerischen Landesamt für Finanzen unter unter folgendem Link: http://www.lff.bayern.de/nebenleistungen/beihilfe/index.aspx
Weitere Information
Über die sonstigen Vorzüge einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst, wie z.B. Beamtenstatus, flexible Arbeitszeiten sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und vieles mehr können Sie sich beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat unter unter folgendem Link www.stmf.bayern.de/oeffentlicher_dienst/arbeitsplatz_oe_dienst informieren.
Bewerbung
Für die Einstellung zur Ausbildung in der Bayerischen Gewerbeaufsichtsverwaltung ist die jeweilige Bezirksregierung zuständig.
Anfragen über Einstellungstermine oder derzeit zu besetzende Stellen richten Sie bitte an:
Regierung von Oberbayern
Sachgebiet Z2.1
Maximilianstr. 39
80538 München
Online-Bewerbung über das Stellenportal
https://reg-ob.stellen.center
Ansprechpartner:
Herr Wink (Leiter des Gewerbeaufsichtsamtes, 089/2176-3002, fachlich)
Frau Brendel (Ausbildungsleiterin des Gewerbeaufsichtsamtes, 089/2176-3167, Fragen zur Ausbildung)
Herr Freudling (089/2176-3449, personalrechtlich)
Regierung von Niederbayern
Sachgebiet Z2
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Anschrift für Bewerbung per E-Mail:
Bewerbung@reg-nb.bayern.de
Ansprechpartner:
Herr Gampl (Leiter des Gewerbeaufsichtsamtes, 0871/808-1070, fachlich)
Herr Schlegl (0871/808-1155, personalrechtlich)
Regierung der Oberpfalz
Sachgebiet Z 2.1
Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg
Online-Bewerbung über das Stellenportal:
/www.regierung.oberpfalz.bayern.de/ueber_uns/stellenausschreibungen/freie_stellen/index.html
Ansprechpartner:
Herr Hilmer (0941/5680-1700, fachlich)
Frau Steinmann (0941/5680-1119, personalrechtlich)
Regierung von Oberfranken
Sachgebiet Z2
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Online-Bewerbung über das Stellenportal:
https://reg-ofr.stellen.center/
Ansprechpartner:
Herr Tschech (Leiter des Gewerbeaufsichtsamtes, 0921/604-2270, fachlich)
Frau Zerreis (0921/604-1293, personalrechtlich)
Regierung von Mittelfranken
Sachgebiet Z 2.1
Promenade 27
91522 Ansbach
Online-Bewerbung über das Stellenportal:
www.regierung.mittelfranken.bayern.de/Stellenangebote
Ansprechpartner:
Herr Bachmann (Leiter des Gewerbeaufsichtsamtes i.V., 0911/928-2955, fachlich)
Frau Zeilinger (0981/53-1330, personalrechtlich)
Regierung von Unterfranken
Arbeitsbereich Z 2.1
Peterplatz 9
97070 Würzburg
Anschrift für Bewerbung per E-Mail:
ausbildung@reg-ufr.bayern.de
Ansprechpartner:
Herr Dr. Zierhut (Leiter des Gewerbeaufsichtsamtes, 0931/380-1801, fachlich)
Herr Thorwart (0931/380-1237, personalrechtlich)
Regierung von Schwaben
Sachgebiet Z2.1
Fronhof 10
86152 Augsburg
Online-Bewerbung über das Stellenportal:
www.regierung.schwaben.bayern.de/service/stellenangebote/index.html
Ansprechpartner:
Herr Niedermeyer (Leiter des Gewerbeaufsichtsamtes, 0821/327-2770, fachlich)
Herr Stadler (0821/327-2557, personalrechtlich)
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Referat 11 - Personalmanagement
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
Telefon: 089 / 9214 2378 (Frau Rieß)