TRANSPORT GEFÄHRLICHER GÜTER
Der Transport gefährlicher Güter ist in den sog. „Gefahrgutvorschriften“ gesetzlich geregelt.
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Der Transport gefährlicher Güter ist in den sog. „Gefahrgutvorschriften“ gesetzlich geregelt.
Gemäß dem Strahlenschutzgesetz ist der Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahler genehmigungs- bzw. anzeigepflichtig.
Verkehr, Lagerung und Verwendung pyrotechnischer Stoffe werden durch das Sprengstoffrecht geregelt.
Überwachungsbedürftige Anlagen sind solche, von denen eine Gefahr für Beschäftigte und andere Personen ausgehen kann.
Ein sorgloser Umgang mit Gefahr- oder Biostoffen kann die Gesundheit der Beschäftigten in vielfältiger Form schädigen.
Medizinprodukte sind alle Geräte, die zur Behandlung von Erkrankungen oder Verletzungen bestimmt sind.