Marktüberwachung
Der freie Warenverkehr ist ein Eckpfeiler des europäischen Binnenmarktes. Damit dieser funktionieren kann, erlassen das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union europaweit geltende Rechtsvorschriften. Dabei wird in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz von einem hohen Schutzniveau ausgegangen. Für die Gestaltung von Produkten verschiedener Produktsegmente werden konkrete Durchführungsmaßnahmen durch die EU erlassen. Damit sollen unter anderem auch die durch unterschiedliche Regelung in den einzelnen Mitgliedstaaten bestehenden Handelshemmnisse beseitigt und ein fairer Wettbewerb innerhalb des EU-Binnenmarktes gefördert werden.
Die harmonisierten Vorschriften für das Bereitstellen von Produkten auf dem Markt sehen, außer zum Teil bei Chemikalien, keine staatlichen Zulassungen oder Prüfungen als Voraussetzung für den Marktzugang vor. Wirtschaftsakteure müssen eigenverantwortlich sicherstellen, dass ihre Produkte allen einschlägigen Vorschriften des Unionsrechts entsprechen. Als Gegengewicht zu dieser liberalen Marktzugangsregelung ist eine effektive Marktüberwachung erforderlich. Die Bayerische Gewerbeaufsicht übernimmt diese Aufgabe in den Bereichen Produkt- und Chemikaliensicherheit sowie Ökodesign und Energieeffizienz. Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen sorgen dafür, dass Wirtschaftsakteure ihren Verpflichtungen nachkommen und dass Produkte auf dem Markt ordnungsgemäß bereitgestellt werden. So kann einerseits ein EU-weit einheitliches, hohes Niveau hinsichtlich der Einhaltung geltender Anforderungen sichergestellt werden, andererseits wird ein fairer Wettbewerb gewährleistet.
Damit vertritt die Bayerische Gewerbeaufsicht sowohl das Interesse der Verbraucher an sicheren Produkten und dem Schutz der Umwelt also auch das berechtigte Interesse der Hersteller und Importeure nach einem Schutz vor unlauteren Wettbewerbspraktiken.