Fragen-Antwort-Katalog zu psychischen Belastungen
Was sind psychische Belastungen und psychische Fehlbelastungen am Arbeitsplatz?
Psychische Belastungen sind definiert als „die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken�? (DIN EN ISO 10075-1: 2000 Teil 1 „Allgemeines und Begriffe“). Psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind demnach alle geistigen, emotionalen und verhaltensmäßigen Einflussfaktoren in einer gegebenen Arbeitssituation. Der Begriff der psychischen Belastung ist wertneutral definiert. Jede Tätigkeit kann psychisch belasten.
Psychische Belastungen werden zu psychischen Fehlbelastungen, wenn es zu einem Ungleichgewicht zwischen den Arbeitsanforderungen und den persönlichen Leistungsvoraussetzungen und damit zu einer Situation der Überforderung oder Unterforderung kommt. Psychische Fehlbelastungen sind demnach alle Anforderungen und Belastungen, die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit bei Beschäftigten zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.
Zu psychischen Fehlbelastungen zählen:
Arbeitstätigkeit
- geringerer Einfluss;
- zu hohe Verantwortung;
- widersprüchliche Anweisungen;
- unzureichende oder zu viele Informationen;
- fachliche Unter- oder Überforderung;
- fehlende Anerkennung
Arbeitsorganisation
- Zeit- und Termindruck;
- häufige Störungen;
- zu lange Arbeitszeiten;
- ständige Umstrukturierungen;
- Personalmangel;
- keine Aufstiegschancen.
Soziale Beziehungen
- Konflikte;
- schlechtes Führungsverhalten;
- fehlende Unterstützung;
- zu geringe Wertschätzung;
- mangelndes Feedback;
- Mobbing.
Arbeitsbedingungen
- unergonomische Arbeitsplätze;
- schlechtes Raumklima;
- Lärm;
- räumliche Enge;
- mangelnde Beleuchtung;
- unzureichende Softwaregestaltung.
Welche gesetzlichen Forderungen gibt es?
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, eine „Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind“ (ArbSchG § 5). Psychische Belastungen sind in gleicher Weise zu beurteilen und ggfs. zu reduzieren wie körperliche Belastungen: Das wurde im September 2013 durch die Änderung des Arbeitsschutzgesetzes explizit klargestellt:
§ 4 Allgemeine Grundsätze:
„Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie für die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.“
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen:
(1) „Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch … psychische Belastungen bei der Arbeit“.
Neben dem Arbeitsschutzgesetz finden sich in weiteren Verordnungen Querverweise zur menschengerechten Gestaltung der Arbeitsplätze und zur Berücksichtigung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz (z. B. Arbeitsstättenverordnung, Bildschirmarbeitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Maschinenrichtlinienverordnung).
Welche negativen Folgen haben psychische Fehlbelastungen für Mitarbeiter und Unternehmen?
Psychische Fehlbelastungen können sich bei Mitarbeitern körperlich, psychisch, leistungs- und verhaltensbezogen negativ auswirken, sie können dadurch auch betriebswirtschaftliche und volkswirtschaftliche Schäden verursachen:
- Kurzfristige negative Folgen für die Befindlichkeit der Beschäftigten sind der Anstieg von Anspannung, Nervosität, innerer Unruhe, Frustration, Ärger, ferner das Erleben von Stress, Ermüdung, Monotonie etc.
- Mittel- bis langfristige Folgen für die Gesundheit sind Ängstlichkeit, Resignation, Depression, Einschlafschwierigkeiten, kritisches Gesundheitsverhalten und psychosomatische Erkrankungen.
- Negative Folgen für das Arbeits- und Leistungsverhalten sind Leistungsschwankungen und Konzentrationsmängel sowie Fehlhandlungen und Koordinationsfehler.
- Negative Auswirkungen für die Kommunikation und Zusammenarbeit sind schlechtes Betriebsklima sowie häufige Konflikte, Mobbing und Aggressionen gegen andere.
- Negative betriebswirtschaftliche Folgen für das Unternehmen sind darüber hinaus der Anstieg von Fehlzeiten und Krankheitstagen, schlechtere Arbeitsleistungen und Produktivitätseinbußen, sowie die innere Kündigung von Mitarbeitern.
- Volkswirtschaftliche Schäden entstehen durch vermeidbare Kosten für krankheitsbedingte Behandlungen, Arzneikosen, Ausfalltage durch Krankheit, Frühverrentungen etc.
Welche Vorteile hat die Vermeidung psychischer Fehlbelastungen für das Unternehmen?
Gute, d.h. menschengerechte Arbeitsbedingungen führen zu:
- zufriedenen und motivierten Beschäftigten;
- weniger Fehlern und besserer Qualität von Produkten und Dienstleistungen;
- weniger Ausfallzeiten und Fluktuation;
- besserer Kommunikation und einem guten Betriebsklima;
- einem guten Firmenimage und der Bindung qualifizierter Mitarbeiter an das Unternehmen;
- einer Erfüllung der gesetzlichen Pflichten
Was kann das Unternehmen gegen psychische Fehlbelastungen tun?
Der erste Schritt gegen psychische Felhbelastungen ist die Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen im Unternehmen. Damit kommt das Unternehmen auch der Verpflichtung zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach und hat eine gute Grundlage geschaffen, um Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen effizient einzuleiten. Das Ausmaß und die Ursachen psychischer Fehlbelastungen können beispielsweise mittels Beobachtung der Arbeitstätigkeit oder einer Mitarbeiterbefragung ermittelt werden. Auch bereits vorhandene Erkenntnisse von Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft, der Mitarbeitervertretung bzw. der Beschäftigten selbst sollten hier einbezogen werden.
Es gibt eine Vielzahl von Instrumenten, die zur Ermittlung arbeitsbedingter psychischer Belastungen und Beanspruchungen eingesetzt werden können. Je nach Fragestellung, Branche oder Analysetiefe eignen sich die einzelnen Instrumente unterschiedlich gut. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat eine Toolbox erstellt, in der geeignete Verfahren beschrieben werden. Die Toolbox enthält bedingungsbezogene und personenbezogene Verfahren. Bedingungsbezogene Verfahren, die auf Veränderungen der Arbeitsbedingungen abzielen, werden in der Toolbox nach der Analysetiefe in orientierende Verfahren, Screeningverfahren und Expertenverfahren eingeteilt.
Auch hier finden Sie weiterführende Informationen und Hilfestellungen.
Mit welchen Maßnahmen kann das Unternehmen psychische Fehlbelastungen reduzieren?
Eine nachhaltige Verbesserung der Belastungssituation der Mitarbeiter setzt die gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen voraus. Folgende Lösungsmöglichkeiten zur Verringerung von psychischen Fehlbelastungen können getroffen werden:
In der Arbeitstätigkeit
- geben Sie Ihren Beschäftigten Handlungs- und Entscheidungsspielräume;
- bieten Sie Ihren Beschäftigten Qualifizierungsangebote und Entwicklungsmöglichkeiten;
- gestalten Sie vollständige, abwechslungsreiche Arbeitsaufgaben;
- schaffen Sie Möglichkeiten zur Kooperation.
In der Arbeitsorganisation
- vermeiden Sie Personalengpässe und schaffen Sie zeitliche Puffer;
- beziehen Sie Ihre Beschäftigten in Entscheidungen und Planungen mit ein;
- vereinbaren Sie realistische Ziele.
Im Bereich der sozialen Beziehungen
- pflegen Sie einen mitarbeiterorientierten und wertschätzenden Führungsstil;
- berücksichtigen Sie die Bedürfnisse und Ziele Ihrer Beschäftigten;
- fördern Sie soziale Unterstützung;
- trainieren Sie die kommunikativen und sozialen Kompetenzen Ihrer Beschäftigten.
In der Arbeitsumgebung
- richten Sie Arbeitsplatze mitarbeitergerecht und ergonomisch ein;
- vermeiden Sie Lärm und andere ungünstige Einflüsse.
Maßnahmen, die das gesundheitsgerechte Verhalten der Mitarbeiter stärken (Stressmanagementtrainings, Entspannungstrainings etc.), dienen als sinnvolle Ergänzung der Arbeitsgestaltungsmaßnahmen.
Wo kann sich das Unternehmen qualifizierten Rat holen?
- Die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt bzw. Überbetriebsärztliche Dienste beraten auch bei arbeitspsychologischen Fragestellungen.
- Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät bei der Planung und Gestaltung der Arbeitsbedingungen, vor allem im Zusammenhang mit sicherheitstechnischen und ergonomischen Fragenstellungen.
- Die Führungskräfte auf allen Ebenen müssen psychische Fehlbelastungen erkennen (z.B. durch Beobachtungen, bei Besprechungen, Klagen von Mitarbeitern) und können Einfluss nehmen, z.B. durch Verbesserung der Arbeitsabläufe und -organisation und durch ein mitarbeiterorientiertes Führungsverhalten.
- Der Betriebs-/Personalrat hat eine zentrale Rolle im Arbeits- und Gesundheitsschutz und verfügt über Rechte und Pflichten bei der Ermittlung von Gefährdungen und bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen.
- Die Beschäftigten kennen die vielfältigen Anforderungen und Belastungen an ihren Arbeitsplätzen gut und haben häufig Ideen für praktische Verbesserungsmöglichkeiten.
Als Experten für die gute Gestaltung von Arbeitsbedingungen und Arbeitsabläufen steht auch die Bayerische Gewerbeaufsicht zur Verfügung, die über Pflichten und die gesetzlichen Hintergründe informiert und eine Anschubberatung bieten kann.