Arbeitsschutz in Bayern
In Bayern werden die Vorschriften auf den Gebieten des Arbeitsschutzes durch die Gewerbeaufsichtsämter vollzogen. Die bayerischen Gewerbeaufsichtsämter sind als staatliche Behörden den Bezirksregierungen angegliedert.
Sie bilden eine fachliche Einheit und sind direkt dem jeweiligen Regierungspräsidium unterstellt. In allen fachlichen Fragen unterstehen sie im Bereich des Arbeitsschutzes der Abteilung „Arbeit, berufliche Bildung, Arbeitsschutz“ im Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales und der Abteilung "Verbraucherschutz und Gewerbeaufsicht" im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Daneben werden die Gewerbeaufsichtsämter und die Ministerien durch Serviceleistungen des Landesinstituts für Arbeitsschutz und Produktsicherheit am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unterstützt.
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