Elektromagnetische Felder
Bei der Verwendung elektrischer, mit Gleich- oder Wechselstrom betriebener Geräte bilden sich elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder (EMF) aus, die auf den Menschen einwirken und bei Überschreitung von Grenzwerten gesundheitlich relevante Wirkungen zur Folge haben können. EMF sind häufig unerwünschtes Nebenprodukt aus dem Betrieb elektrischer Geräte, können aber auch erforderlich sein, wie z. B. beim Digitalfunk oder medizinischen Untersuchungen.
Der Schutz von Arbeitnehmern vor einer EMF-Exposition am Arbeitsplatz wurde bisher nicht per Gesetz oder Verordnung geregelt. Lediglich das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz fordern ein Beschäftigungsverbot bei Arbeiten unter den schädlichen Einwirkungen von Strahlen. Seit dem 01.06.2001 werden die Anforderungen an den Arbeitsschutz bei einer EMF-Exposition am Arbeitsplatz durch die Unfallverhütungsvorschrift "Elektromagnetische Felder" (DGUV Vorschrift 15) festgelegt.
Die "Verordnung über elektromagnetische Felder" (26. BImSchV) findet im Arbeitsschutz keine Anwendung, da diese den Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen und der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder zum Ziel hat.
In absehbarer Zeit werden die Anforderungen der EU-Richtlinie 2013/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder) im Rahmen einer Verordnung zum Arbeitsschutzgesetz in nationales Recht umgesetzt werden.