Jahresberichte
„Mit Sicherheit für Bayern“ – unter diesem Motto war die Bayerische Gewerbeaufsicht auch 2015 für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und für den Schutz der Verbraucher aktiv. Bürgerinnen und Bürger am Arbeitsplatz und in der Freizeit vor Schaden zu bewahren, ist dabei oberstes Ziel.
Der Jahresbericht zeigt eine Auswahl der Beratungs- und Überwachungstätigkeiten der Bayerischen Gewerbeaufsicht im Jahr 2015.
Mit ihren drei Säulen – dem Arbeitsschutz, dem Gefahrenschutz auch über die Arbeit hinaus und der Produktsicherheit – ist die Gewerbeaufsicht heute eine moderne Dienstleistungsbehörde.
Der Herausforderung, trotz stetig wachsender Aufgaben, eine hohe Qualität in Beratung und Aufsicht für Unternehmen sowie für Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, hat sich die Bayerische Gewerbeaufsicht mit Erfolg gestellt. Dazu tragen auch die Einrichtung von Kompetenzzentren und die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems bei.
Im Arbeitsschutz hat sich die Tätigkeit der Bayerischen Gewerbeaufsicht in den letzten Jahren stark verändert. Inzwischen liegt der Schwerpunkt in der Beratung und Überprüfung bei der Systemkontrolle, also im Bereich der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation. Nur wenn die Betriebe systematischen Arbeitsschutz betreiben, sind weitere Verbesserungen der Arbeitsbedingungen möglich. Der Wandel in der Arbeitswelt hat aber auch neue Aufgabenfelder im Arbeitsschutz geschaffen. Psychische Belastungen am Arbeitsplatz haben sich zu einem der vordringlichsten Problemfelder entwickelt, für das die Gewerbeaufsicht den Betrieben im Rahmen ihrer Überprüfungen auch beratend zur Seite steht. Eng verknüpft mit dieser Thematik ist die fortschreitende Digitalisierung, die mit hoher Geschwindigkeit und Dynamik die Arbeitswelt verändert – darauf wird sich auch die Arbeitsschutzverwaltung einstellen müssen.
Auch im Verbraucherschutz ist die Bayerische Gewerbeaufsicht mit der Zeit gegangen. Sie konzentriert sich nicht mehr alleine auf die Produkte und Chemikalien im Handel selbst, sondern auf die verschiedenen Vertriebswege wie zum Beispiel den Internethandel. Außerdem soll durch gezielte Aktionen, zum Beispiel auf Messen, verhindert werden, dass gefährliche Produkte überhaupt in den Handel bzw. auf den Markt kommen. Dabei dient diese „Marktüberwachung“ nicht nur den Verbrauchern, sondern nützt auch unserer bayerischen Wirtschaft. Denn durch Sanktionen gegen Hersteller oder Händler von nicht handelsfähigen Produkten wird die Wettbewerbsgleichheit gefördert.
Die Gewährleistung der allgemeinen Sicherheit, der Gefahrenschutz, ist die dritte Säule der Bayerischen Gewerbeaufsicht. Dabei reicht das Aufgabenspektrum von Kontrollen der Gefahrgutvorschriften in Unternehmen über die Überwachung des korrekten Einsatzes von Röntgengeräten bis zur Überprüfung überwachungsbedürftiger Anlagen wie Aufzüge oder Druckbehälter.
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Weiterführende Informationen
Jahresberichte - Tabellenteil
- Jahresbericht 2022 – Tabellenteil (PDF)
- Jahresbericht 2021 – Tabellenteil (PDF)
- Jahresbericht 2020 – Tabellenteil (PDF)
- Jahresbericht 2019 – Tabellenteil (PDF)
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Jahresberichte
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